Im Vergleich zur Lernförderung kommt eine Lerntherapie nur für die Kinder in Frage, bei denen eine tiefergreifende Störung oder eine Diagnose vorliegt.
Hier muss schon im Vorfeld ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden.
Das Jugendamt ist über die Förderungssituation der Schule, z. B. durch ein Schreiben der Schulleitung, zu informieren.
Es wird folgendes benötigt:
Dann trifft das Jugendamt seine Entscheidung unter Einbeziehung aller Erkenntnisse, der Aussagen der Eltern und des Minderjährigen, des ärztlichen Gutachtens und der Stellungnahme der Schule ob eine Lerntherapie verordnet wird.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.legasthenie-lvl-bw.de/diagnostik/antrag-jugendamt/
Wir bieten für die folgenden Schulfächer Lerntherapie an